Teilnahmebedingungen am Partnerprogramm

von Familie Müller Immobilien UG (haftungsbeschränkt)

 

  • 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der Familie Müller Immobilien UG (haftungsbeschränkt), Veilchenweg 14a, 44575 Castrop-Rauxel (nachfolgend „Familie Müller Immobilien“) und den Teilnehmern des Partnerprogramms (nachfolgend „Partner“).

(2) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich juristische Personen, Vereine und Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind ausgeschlossen.

(3) Gegenstand des Programms ist die Vermittlung von Kundenkontakten (Leads) an Familie Müller Immobilien, die im Falle eines späteren erfolgreichen Immobilienverkaufs durch Familie Müller Immobilien zu einer Provisionsbeteiligung des Partners führt.

  • 2 Anmeldung und Konto

(1) Voraussetzung für die Teilnahme ist eine ordnungsgemäße Registrierung über die von Familie Müller Immobilien bereitgestellten Formulare.

(2) Der Partner ist verpflichtet, bei der Anmeldung vollständige und zutreffende Angaben zu machen und diese im Falle von Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

(3) Ein Partner darf nur ein Konto führen.

  • 3 Partner-Links und Tracking

(1) Jeder Partner erhält einen individuellen Tracking-Link (Partner-Link), den er optional in QR-Codes und Werbematerialien einbinden kann.

(2) Eine automatische Zuordnung von Kontakten erfolgt ausschließlich über die von Familie Müller Immobilien bereitgestellten Links/Tracking-Mechanismen.
Eine nachträgliche Zuordnung ist nur bis zum Abschluss eines Maklervertrags möglich. Danach können keine Änderungen oder Ergänzungen mehr vorgenommen werden.
Es bleibt Familie Müller Immobilien jedoch vorbehalten, einen Kontakt vor Abschluss des Maklervertrags manuell einem Partner zuzuordnen, wenn der Immobilienverkäufer dies ausdrücklich wünscht (z. B. zugunsten eines Vereins).

(3) Partner verpflichten sich, die Partner-Links ausschließlich im Rahmen rechtmäßiger und seriöser Werbung einzusetzen. Unzulässig sind insbesondere Spam-Mails, irreführende Werbung oder aggressive Ansprachemethoden.

  • 4 Vergütung

(1) Für jeden gültigen übermittelten Erstkontakt (z. B. durch Nutzung des Kontaktformulars via Partner-Link) wird im Partnerkonto zunächst ein Betrag von 1,00 € angezeigt. Dies dient lediglich der Erfassung und Transparenz.

(2) Der tatsächliche Provisionsanspruch entsteht nur dann, wenn:

  • aufgrund des vermittelten Kontakts ein Maklervertrag mit Familie Müller Immobilien abgeschlossen wird,
  • aus diesem Auftrag ein Immobilienverkauf erfolgreich durchgeführt wird, und
  • die entsprechende Maklercourtage vom Käufer und/oder Verkäufer gezahlt wurde.

(3) Die Höhe der Provision beträgt 20 % der tatsächlich gezahlten Netto-Maklercourtage.

(4) Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang der Maklercourtage.

(5) Abrechnungsform:

  • Bei Unternehmern erfolgt die Abrechnung im Gutschriftverfahren (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG). Familie Müller Immobilien erstellt hierzu ein Abrechnungsdokument („Gutschrift“) mit Ausweis der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Partner erklärt sich mit der Teilnahme am Gutschriftverfahren durch die Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen ausdrücklich einverstanden.
  • Bei Vereinen erfolgt die Auszahlung als Vergütung für eine Vermittlungsleistung im Rahmen ihres wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs. Eine Behandlung als Spende oder die Ausstellung einer Spendenquittung ist ausgeschlossen.
  • Vereine, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, haben dies mitzuteilen, damit die Gutschrift mit Umsatzsteuerausweis erstellt werden kann. Andernfalls erfolgt die Auszahlung netto.

(6) Vereinbarung zum Gutschriftverfahren:

Mit der Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen erklären beide Parteien ausdrücklich, dass die Abrechnung der Vergütung im Rahmen dieses Partnerprogramms über das Gutschriftverfahren erfolgt. Familie Müller Immobilien ist somit berechtigt, anstelle des Partners eine Gutschrift im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG zu erstellen. Der Partner erkennt diese Gutschrift als ordnungsgemäße Abrechnung seiner Leistung an und verpflichtet sich, im Falle von Unstimmigkeiten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Gutschrift schriftlich zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Gutschrift als anerkannt.

(7) Kontoverbindung:

Auszahlungen im Rahmen des Partnerprogramms erfolgen bei Vereinen ausschließlich auf das offizielle Vereinskonto des teilnehmenden Vereins. Eine Auszahlung auf private oder andere Konten ist ausgeschlossen. Der Partner hat sicherzustellen, dass die hinterlegte Bankverbindung dem offiziellen Vereinskonto entspricht.

(8) Ein Anspruch auf Provision entfällt nur, wenn derselbe Kontakt parallel durch einen anderen Partner vermittelt wurde. In diesem Fall entscheidet die zeitlich erste Kontaktvermittlung.

  • 5 Pflichten des Partners

(1) Der Partner verpflichtet sich insbesondere:

  • nur wahrheitsgemäße Aussagen über Familie Müller Immobilien zu treffen,
  • keine irreführenden oder wettbewerbswidrigen Methoden einzusetzen,
  • die Vorgaben der DSGVO einzuhalten, insbesondere bei der Weitergabe und Nutzung personenbezogener Daten.

(2) Der Partner darf auch eigene Immobilien über das Partnerprogramm vermitteln.

(3) Partner, die als Vereine teilnehmen, sind verpflichtet, ihre Mitglieder transparent über die Funktionsweise des Programms zu informieren.

  • 6 Dauer und Kündigung

(1) Diese Vereinbarung tritt mit der Bestätigung durch Familie Müller Immobilien in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Beide Parteien können die Teilnahme jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich kündigen.

(3) Im Falle von Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen ist Familie Müller Immobilien berechtigt, den Partner sofort zu sperren und eventuelle Provisionsansprüche verfallen zu lassen.

(4) Familie Müller Immobilien behält sich vor, die Teilnahme eines Vereins oder Partners abzulehnen oder zu beenden, wenn dessen Zweck, Verhalten oder öffentliche Darstellung gegen geltende rechtliche Vorschriften oder die Werte des Unternehmens verstößt.

  • 7 Rechtsstellung der Parteien

Der Partner handelt als selbstständiger Werbepartner. Ein Arbeits-, Handelsvertreter- oder Gesellschaftsverhältnis wird durch diese Vereinbarung nicht begründet.

  • 8 Haftung

(1) Familie Müller Immobilien haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Eine Haftung für entgangene Gewinne, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

  • 9 Datenschutz

(1) Familie Müller Immobilien verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO.
(2) Partner dürfen ihrerseits nur solche Daten an Familie Müller Immobilien übermitteln, zu deren Weitergabe sie berechtigt sind.

  • 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von Familie Müller Immobilien.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

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